AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Eventtechnik, Soundpaketen, Zubehör und ergänzenden Leistungen durch Devies Eventtechnik.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, insbesondere PA-Anlagen, Lichttechnik und Zubehör, zwischen Devies Eventtechnik als Vermieter und dem jeweiligen Kunden als Mieter.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Veranstaltungstechnik für den vereinbarten Mietzeitraum.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung zustande, zum Beispiel über E-Mail, Messenger, Telefon, Kleinanzeigen oder nach schriftlicher Bestätigung eines Angebots.
4. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit deren vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe.
5. Preise, Zahlung und Kaution
- Die Preise werden individuell vereinbart.
- Die Zahlung erfolgt im Voraus oder bei Übergabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet, sofern keine offenen Ansprüche bestehen.
6. Übergabe und Zustand
- Die Mietgegenstände werden in funktionsfähigem Zustand übergeben.
- Der Mieter hat die Geräte bei Übergabe unverzüglich auf erkennbare Mängel zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel müssen direkt bei der Übergabe angezeigt werden.
- Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
- die Mietgegenstände sachgemäß und sorgfältig zu nutzen
- die Geräte vor Beschädigung, Diebstahl und Witterungseinflüssen zu schützen
- keine Veränderungen oder Reparaturen an den Geräten vorzunehmen
- die Geräte nicht ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzugeben
- die Geräte nicht unbeaufsichtigt oder ungesichert zu lassen
8. Nutzung im Freien und Witterung
- Die Mietgegenstände dürfen nur dann im Freien genutzt werden, wenn sie dafür geeignet sind.
- Die Geräte sind vor Regen, Feuchtigkeit, direkter Nässe und extremen Witterungseinflüssen zu schützen.
- Schäden durch unsachgemäße Outdoor-Nutzung gehen zu Lasten des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer.
- Dies gilt für alle Schäden, die im Verantwortungsbereich des Mieters entstehen.
- Die Haftung kann auch Folgeschäden und Nutzungsausfall umfassen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
10. Diebstahl und Verlust
- Im Falle von Diebstahl oder Verlust haftet der Mieter grundsätzlich in öhe des Wiederbeschaffungswertes.
- Ein Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und dem Vermieter nachzuweisen.
11. Rückgabe
- Die Rückgabe hat vollständig, sauber und funktionsfähig zu erfolgen.
- Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr berechnet werden.
- Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
12. Stornierung
Stornierungen sind grundsätzlich möglich. Es gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- 3 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
- weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises
13. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Veranstaltungsausfälle, entgangene Gewinne oder sonstige Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit rechtlich zulässig.
14. Transport und Nutzung
- Sofern keine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt der Transport auf Risiko des Mieters.
- Für Schäden durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, sofern diese im jeweiligen Einzelfall anwendbar sind. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung kann erforderlich sein.
16. GEMA und sonstige Gebühren
- Der Mieter ist für sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung anfallenden Gebühren und Abgaben selbst verantwortlich.
- Dies gilt insbesondere für GEMA-Gebühren sowie vergleichbare Anmelde- und Lizenzpflichten.
- Der Mieter hat diese Gebühren eigenständig anzumelden und fristgerecht zu entrichten.
- Der Vermieter haftet nicht für unterlassene Anmeldungen oder Nichtzahlungen durch den Mieter.
- Der Mieter stellt den Vermieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Gerichtsstand kann, soweit gesetzlich zulässig, individuell vereinbart werden.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.